Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Prof. Dr. Janice G. Raymond
Zehn Argumente gegen die Legalisierung der Prostitution und für Gesetze gegen die Nachfrager nach Prostitution

1. Legalisierung/Entkriminalisierung der Prostitution ist ein Geschenk an die Zuhälter, Frauenhändler und die gesamte Prostitutions-Industrie

Was bedeutet die Legalisierung oder Entkriminalisierung der Prostitutions-Industrie? In den Niederlanden gipfelt die Legalisierung in der Sanktionierung aller Formen der Prostitutions-Industrie, der Frauen selbst, der Käufer und der Zuhälter, die unter dem Regime dieser Gesetzgebung zu Geschäftsmännern und legitimen Prostitutions-Unternehmern verwandelt sind. Diese Legalisierung/Entkriminalisierung verwandelt auch Bordelle, "sex clubs", "Massage"-Salons und alle anderen Orte der Prostitutionsbetreibung (Hotels, Wohnhäuser, Wohnungen, Bauernhofen usf., H. S.) in legitime Orte, an denen kommerzielle sexuelle Aktivitäten gesetzlich fast schrankenlos florieren.
Einige Leute, die nach Legalisierung/Entkriminalisierung rufen, glauben, dass sie die Frauen in der
Prostitution "respektieren" und "professionell" machen. Aber Prostitution als "Lohnarbeit" respektieren, heisst nicht, diese Frauen respektieren, sondern macht die Prostitutions-Industrie "respektabel".
Diese Leute vergegenwärtigen sich meist nicht, dass Entkriminalisierung bedeutet, die gesamte Prostitutions-Industrie zu entkriminalisieren, nicht allein die Frauen darin. Und sie haben die Konsequenzen der Legalisierung von Zuhältern zu legitimen Prostitutions-Unternehmern oder Geschäftsmännern nicht zu Ende gedacht, noch die Tatsache, dass die Männer, die Frauen für  sexuelle Benutzung kaufen, dann als legitime "Konsumenten" der Leiber von Sexualsklavinnen akzeptiert werden.
In Ländern, wo Frauen wegen Prostitution kriminalisiert sind, ist es wichtig, für die Entkrimina-lisierung der Frauen in der Prostitution zu plädieren. Denn keine Frau darf für diese Ausbeutung auch noch bestraft werden.
Aber Regierungen dürfen niemals die Zuhälter, d. h. Verkäufer, Käufer, Beschaffer, Bordellbesitzer und andere Prostitutionsbetreiber und -Einrichtungen entkriminalisieren.

 

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