Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Olympe de Gouges

Montauban 7. 5. 1748 — 3. 11. 1793 Paris

Mutter der Menschenrechte für weibliche Menschen

"Mann, ist du imstande gerecht zu sein? Es ist eine Frau, die dir diese Frage stellt…
Wer hat dir die souveräne Macht verliehen, mein Geschlecht zu unterdrücken?"
Mme de Gouges, Paris 1791
Von zeitgenössischen Schreiberlingen bösartig diffamiert, von "revolutionären Republikanern" hingerichtet, von Geschichtsschreibern aus "der Geschichte" eliminiert, wurde Olympe de Gouges in den 1970-er Jahren von internationalen feministischen Wissenschaftlerinnen wiederentdeckt.
Sie erkannten den einmaligen  feministisch-politischenen Wert der "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" (1791), die seit diesem Jahr nicht mehr publiziert worden ist. Sie sorgten für Übersetzungen, Veröffentlichungen und wissenschaftliche Bearbeitung im Kontext patriarchatskritischer  Forschungen.
Diese totgeschwiegene radikal-feministische Proklamation ist ein historisches Dokument ersten Ranges, deren universal humane, radikal-demokratische Grundsätze von wirklich universalen Menschenrechten selbst nach über zweihundert Jahren eine höchst aktuelle, brisante Realutopie darstellen.
(Ich habe sie 1977 zum ersten Mal in Deutsch veröffentlicht und kommentiert.)
Kenntnis von dieser "Erklärung" weckte das Interesse am Gesamtwerk, politische Schriften, Theaterstücke, Romane und am Lebenslauf der Verfasserin. Dies führte endlich zu einigen Neuausgaben und wissenschaftlichen Diskussionen in Frankreich und international. Eine völlig neue, wissenschaftlich Bewertung der Autorin und ihrer Werke bahnt sich an und damit die längst überfällige Rehabilitation einer der bedeutendsten Frauen Europas, die von Politikern und Historikern so lange unsäglich malträtiert worden ist. -  
Die offizielle Verachtung und Misshandlung wuchert fort: 1993, zweihundert Jahre nach ihrer Ermordung, weigerte sich der Präsident der Republik noch immer, die "politische Verbrecherin" der ersten Republik zu rehabilitieren: den Antrag einer Frauen-Initiative, Olympe de Gouges ins Pantheon aufzunehmen, lehnte er ab.
Der Präfekt von Paris verweigerte der Olympe de Gouges-Stiftung (Amsterdam) noch 1997, am Todestage von Mme. de Gouges am Ort der Guillotine  - Place de la Concorde - einen Kranz niederzulegen.
Die Ermordete darf nicht geehrt, an das Opfer des Terrors des Patriarchats nicht erinnert werden. Diese Frau soll der Vergessenheit anheim fallen.
Auf dem Briefpapier des Präfekten steht: "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit"!
Drei Frauen der Stiftung "250. Geburtstag Olympe de Gouges" haben am 7. Mai 1998 in Paris am Hause 20, rue Servandoni eine Gedenktafel angebracht  und mit einer Blumengirlande geschmückt.
Im November 1998 hat die Stiftung auch in ihrer Mutterstadt  Montauban,  an ihrem Geburtshause eine Gedenktafel enthüllt. - Im Jahre 2000 wurde Olympe de Gouges zu Ehren eine Gedenktafel in den inneren Kreis des FRAUEN-GEDENK-LABYRINTHs (Projekt von Dagmar von Garnier, Frankfurt/M.) eingefügt.  

Sabine Hoffmann

Sabine Hoffmann, Bildhauerin/ Malerin:
Olympe de Gouges gewidmet. 1988.

Aus dem Malerbuch "1789/1989: Vergessen - Weiterleben.
Den Frauen der Revolution gewidmet";
Die zwei Tafeln der ‚Declaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne' sind in festlichem Purpurrot gehalten. Entwurfsarbeit (Lithographie).
Foto: Sabine Hoffmann, Stuttgart


 
Zur Biographie
Marie Gouze wurde am 7. Mai 1748 als eheliche, aber "natürliche" Tochter von Anne-Olympe Gouze und dem jungen Herrn Jean-Jaques Le Franc, Marquis de Pompignan, in Montauban geboren. Ihre Mutter, verheiratet mit dem Fleischer Gouze, zog das Mädchen zusammem mit ihren drei anderen Kindern in bescheidenen Verhältnissen auf. Der reiche  Feudalherr, Eigentümer eines grossen Schlosses in Montauban, von Ländereien, Dorf und Castel de Pompignan war jeglicher gesetzlicher Vaterpflicht für seinen "Bastard" enthoben. Der fromme Katholik war nicht bereit, diese Tochter als sein Kind anzuerkennen oder in irgendeiner Weise für Unterhalt, Erziehung oder gar eine Mitgift aufzukommen. - Mädchen generell waren für das Kloster oder frühe Ehen bestimmt.  
Angesichts des weitverbreiteten Analphabetismus', besonders weitverbreitet unter Frauen, und der unglücklichen Familienverhältnisse ist anzunehmen, dass Marie Gouze in ihrer Kindheit lediglich Grundkenntnisse in Lesen und Schreiben erwerben konnte. In diesem Landstrich wurde überdies Occitans gesprochen, das Französisch des Nordens war hier ungebräuchlich.
Als Siebzehnjährige wurde Marie Gouze gegen ihrem Willen mit dem "traiteur" (Koch, Gastwirt) Aubry verheiratet, der dank ihrer Mitgift eine Gastwirtschaft eröffnen konnte.
Marie Aubry gebar 1766 ein Kind, Pierre, dessen Vater im gleichen Jahr, wahrscheinlich bei einer Überschwemmung des Tarn ums Leben kam. Die junge Witwe zog bald darauf nach Paris, wo Schwester und Schwager sich bereits niedergelassen hatten. Sie heiratete kein zweites Mal; bekannt ist lediglich eine langjährige Verbindung mit Jaques Biétrix de Rozière, Erbe eines Privilegs auf Militärtransporte.
Die Jahre zwischen ihrer Ankunft in Paris (etwa 1768) und dem Zeitpunkt, da sie ihr erstes Theaterstück bei einer Bühne einreichte (Les Amours de Chérubin, 1784), nutzte die junge  Olympe de Gouges offensichtlich zu intensivem Selbststudium: der Kultivierung des Französischen durch Konversation, Lektüre literarischer und politischer Schriften, Theaterbesuche und schließlich eigener literarischer Versuche.
Dass sie von Kind an der Möglichkeit beraubt war, ihre intellektuellen Fähigkeiten durch systematische Bildung zu entwickeln, blieb ihr immer schmerzlich bewusst.
Sie fand Zugang zu gesellschaftlich relativ offenen Kreisen der Frondeur-Opposition zum Hof und zum ancien régime generell, die sich unter dem Schutz oppositioneller königlicher Prinzen versammelte. Eine dieser Enklaven war das Palais Royal, wo der Herzog von Orléans, später Philippe Egalité genannt, residierte und wo Mme de Gouges zeitweise verkehrte.
Es ist möglich, daß sie hier Louis Sébastian de Mercier kennenlernte. Gemeinsame literarische und politische Interessen waren das Fundament ihrer langjährigen Freundschaft: de Mercier war etliche Jahre - bis zum endgültigen Verbot - Herausgeber des "Journal des Dames" gewesen, schrieb ebenfalls Theaterstücke und lag jahrelang in heftiger Fehde mit der Comédie  - wie Mme de Gouges.    
1785 reichte Olympe de Gouges ihr Stück "Zamore et Mirza" bei der Comédie Française ein; überaus mutig behandelt sie darin die Sklaverei in den Kolonien, mit der Folge, daß sie jahrelang in Rankünen und Verleumdungen verwickelt und sogar in die Bastille abgeführt wird. Es grenzt an ein Wunder, dass sie freikommt. - Erst im Dezember 1789 hat das brisante Stück Premiere, die zu einem politischen Krawall ausartet: schleunigst wird es vom Spielplan abgesetzt.   
Von Beginn an ist Mme de Gouges konfrontiert mit Anfeindungen aus diversen politischen Richtungen, die es vor allem masslos irritiert, daß es eine "femme auteur" ist, die es wagt, sich mit literarisch seriösen Theaterstücken politischen Inhalts in die Öffentlichkeit zu begeben. Die Folge davon ist, dass sie sich nicht ausschließlich ihrer, dennoch erstaunlich vielseitigen und umfangreichen literarischen Produktion widmen kann, sondern ständig nach anderen Bühnen suchen und sich gegen Verleumdungen und Schwierigkeiten ohne Ende zur Wehr setzen muß. Dennoch erscheinen 1788 ihre Werke in drei Bänden. -
Von nun an, bis zu ihren Tode bleiben ihr nur noch fünf Jahre, verfasst sie in schneller Folge politische Schriften, in denen sie drängende soziale Probleme aufgreift und die politischen Kontroversen des krisengeschüttelten ancien régime, wie die Kämpfe zwischen den Ständen und Faktionen der Nationalversammlung behandelt. In Adressen und öffentlichen Briefen an die Constituante, den Convent, die Jakobiner und namhafte Protagonisten diverser Faktionen macht sie Vorschläge bzw. äussert sie Kritik; sie ruft Frauen auf zur Rettung des Vaterlandes und wendet sich mit einem "Brief an das Volk"; eilends schreibt sie über die aktuellen Entwicklungen und Krisen, eilends druckt und versendet sie ihre Botschaften oder lässt sie auf Plakaten anschlagen. Olympe de Gouges verfolgt die politischen Ereignisse mit leidenschaftlichem Engagement: Sie war anwesend in Versaille als die Generalstände zusammentraten, anwesend an vielen anderen Orten des Zeitgeschehens; sie wohnte zeitweise in der rue St. Honoré (Haus Nr. 270), wie viele Abgeordnete, wo der Jakobiner Club tagte, in jener Hauptstraße, die zur Guillotine führte.
Sie beobachtet und analysiert die turbulenten Begleiterscheinungen der Entstehung der konstitutionellen Monarchie: in der kurzen Zeit vom August 1789 bis zum September 1791 bleibt ihr kaum Ruhe zur Ausarbeitung ihrer grundsätzlichen Kritik an jener "Erklärung der Rechte des Mannes und Bürgers", die vom "Volkssouverän" zur Grundlage der Verfassung gemacht und dem König zur Anerkennung und Unterschrift vorgelegt wird.
Ihre elementar feministisch-revolutionäre "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" war noch im Druck, als die bürgerliche Patriarchalverfassung bereits angenommen und das Vaterland eine konstitutionelle Monarchie geworden war.
Doch gerade zum Zeitpunkt des politischen Sieges des dritten Standes und damit der Verfassungsidee von der Rechtsgleichheit aller Männer, ergeht an die Regierung und die Abgeordneten eine neue, ganz radikale Proklamation von Freiheits- und Gleichheitsrechten - für das weibliche Volk.
Da "der Souverän" der Familienväter alle Frauen von den Verfassungsrechten und damit von der "Volkssouveränität" ausgeschließt, nennt Olympe de Gouges das neue Regime Tyrannei.
Die Autorin fordert von der "Nationalversammlung" im Namen der Mütter, Töchter und Schwestern der Nation diese ihre Erklärung (privater und politischer) Bürgerinnenrechte schnellstens zu verabschieden. Sie verlangt eine neue, universal-egalitäre Verfassung, denn die gerade in Kraft getretene ist illegitim und nichtig, weil das weibliche Volk nicht vertreten und folglich an deren Ausarbeitung überhaupt nicht beteiligt war. Die Souveränität des weiblichen Volkes, dessen Menschen- und Burgerinnenrechte insgesamt, sind von den neuen Despoten geschändet. Diese rechtsphilosophische Argumentation ist überaus vernünftig, die daraus resultierenden Ansprüche namens der unfreien Untertaninnen völlig legitim, doch die neuen Machthaber können sie ignorieren, da sie Alleininhaber aller Staatsgewalten sind, wogegen das rechtlose und eigentumslose weibliche Volk über keinerlei Machtmittel verfügt.
Auch unter dem neuen Regime geht Macht vor Recht. Soweit die regierenden Bürger-Patriarchen diese Proklamation überhaupt zur Kenntnis nehmen, betrachten sie sie als unerhörtes Ansinnen, da ihre "heiligen, natürlichen" Privilegien als unvernünftig und illegitim gebrandmarkt werden.
Es sind die Bürger-Tyrannen der ersten Republik, die diese bürgerrechtlichen Ansprüche arrogant verwerfen und weibliche Menschen insgesamt mit Kriminellen und Unmündigen auf eine Stufe stellen. Kritische Stimmen aus der unterdrückten weiblichen Bevölkerung bringen sie mit wütenden Terror-Massregeln zum Schweigen.
Das Sondergericht des "Revolutionstribunals" versieht die politischen Morde an "Verdächtigen" mit dem Schein von Legalität: eine auffallend große Zahl von Frauen werden als politisch gefährlich verdächtigt. Und Verdacht genügt, um sie als politische Verbrecherinnen zum Tode zu verurteilen und sofort hinzurichten.  
Im Sommer 1793 unter lächerlichem Vorwand verhaftet, wird Olympe de Gouges monatelang in verschiedenen Revolutionsgefängnissen eingekerkert. Robespierres verlängerter Arm, Fouquier-Tinville, macht wutschäumend kurzen Prozeß mit der mutigen Kritikerin jeder Art von Tyrannei: Der Ankläger spricht allen Ernstes von einem "Angriff auf die Souveränität des Volkes", von Aufstachelung zum Bürgerkrieg "im Dienst der royalistischen Partei", von Verleumdung der "Freunde und Verteidiger des Volkes" usf..
Die Angeklagte hat nicht einmal einen Pflichtverteidiger.
Das Todesurteil über die "politische Schwerverbrecherin" wird am 3. November 1793 auf dem "Platz der Revolution" vollstreckt.
                             
Olympe de Gouges: MENSCH UND BÜRGERIN. "Die Rechte der Frau" (1791).
Herausgegeben, eingeleitet und kommentiert von Hannelore Schröder.
Aachen 1995 (vergriffen)

Zum Seitenanfang Seitenanfang

© 2006-2018 Hannelore Schröder | Sitemap | Datenschutz | | Stand: 01.06.2018

Olympe de Gouges