Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Olympe de Gouges

ERKLÄRUNG DER RECHTE DER FRAU UND BÜRGERIN
Paris 1791
Herausgegeben, eingeleitet und kommentiert von
Hannelore Schröder

Vorwort zur Neuausgabe

Es ist meine Intension, die Universale Erklärung der Menschenrechte - für weibliche und männliche Menschen - aus dem Jahre 1791 angesichts fortgesetzten Totschweigens durch etablierte Wissenschaftler und ungenügender Rezeption durch Wissenschaftlerinnen erneut der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Dies geschieht in der Absicht und Hoffnung, dass kritische Wissenschaftlerinnen diese welthistorisch bedeutsame Proklamation mehr beachten, sich deren Inhalt zu eigen machen und ihrer Autorin endlich die Würdigung  zuteil werden lassen, die sie verdient.  Denn das grosse Verdienst, die erste wirklich universale Erklärung der Menschenrechte verfasst zu haben, hat eine Frau: Olympe de Gouges gebührt die Ehre.
Die Veröffentlichung des ungekürzten Quellentextes in Französisch und Deutsch (in verbesserter Übersetzung) soll der wissenschaftlichen Auseinandersetzung in Forschung und Lehre dienen und diese erleichtern.
Kenntnis und Würdigung sollen zu weiterer Forschung inspirieren. Vor allem aber soll diese historische, doch immer noch höchst aktuelle Erklärung zur Grundlage ständiger Reflexion der Menschenrechte der weiblichen Menschheit gemacht werden.
Eine wissenschaftliche Edition der gesammelten politischen und literarischen Werke von Olympe de Gouges ist über zweihundert Jahre nach ihrem Tod - 1793 - ein dringendes Desiderat.
Schliesslich sollen Forschung und Edition zur Lehre in politischer Philosophie, Politikwissenschaft, Rechtsphilosophie und -theorie, historischen Sozialwissenschaften, Geschichte und französischer Literaturwissenschaft führen, um Kenntnis von Leben und Werk dieser aussergewöhnlichen Frau zum bleibenden Bestandteil der akademischen Bildung - und der Allgemeinbildung machen.
Heutige und zukünftige Generationen kritischer Lehrerinnen, im Besitz des Wissens von dieser universalen Erklärung, sollen es in die Schulen tragen, wo Millionen von Schülerinnen ein Menschenrecht darauf haben, von dieser Proklamation unterrichtet zu werden. Überall im Bildungssystem, wo jetzt nur die Kenntnis der auf Männer beschränkten Erklärung  - der Männer-Vorrechte -  von 1789 tradiert wird, müssen zugleich Kenntnis und Würdigung dieser so lange totgeschwiegenen, radikal demokratischen Erklärung von Mme. de Gouges vermittelt werden. Denn diese feministische Aufklärerin hat mit ihrer Proklamation bereits 1791 jene andere, spezielle Privilegien-Erklärung theoretisch überwunden: Sie begründete Menschenrechte für die weibliche Menschheit und brandmarkte die männlichen Privilegien als unvernünftig, ungerecht, tyrannisch und daher politisch illegitim. Jene Männer-Erklärung von 1789, die noch immer fälschlich als eine der "Menschenrechte" bezeichnet wird, ist rechtsphilosophisch schon seit 1791 überholt, veraltet, obsolet.
Kenntnis und  Würdigung der feministisch-politischen Erbschaft soll endlich zu gesicherter Tradition und schliesslich dazu führen, dass etablierte Wissenschaftler die Existenz dieser wahrhaft allgemeinen Erklärung nicht länger ignorieren oder ihr die überragende Bedeutung absprechen können. Sie werden endlich anerkennen müssen, dass es sich um eines der bedeutendsten Dokumente der Weltgeschichte handelt, um nichts weniger.
Es ist das erklärte Ziel dieser Publikation, dem anhaltenden Totschweigen einerseits, der mangelnden Kenntnis und Würdigung andererseits - und der Gefahr des erneuten Vergessens entgegenzuwirken.
Seit 1973, dem Jahre der Wiederentdeckung dieser Proklamation nach 182 Jahren - zuletzt im Grabe der Pariser Nationalbibliothek, sind dreiunddreissig Jahre vergangen. Im Laufe dieser Zeit habe ich viele Versuche unternommen, die Autorin und ihre Erklärung bekanntzumachen: Mit der Erstpublikation an unübersehbarer Stelle ( Beilage zu Das Parlament, Bonn 1977), habe ich die wissenschaftliche und politische Öffentlichkeit davon in Kenntnis gesetzt.
Die vorliegende Publikation ist die Fortsetzung meiner oft vergeblichen, doch nicht völlig hoffnungslosen Bemühungen: ich setze die Autorin und ihre Proklamation in den historischen Kontext der oppositionellen  feministischen Aufklärung (1589-1789) und in den aktuellen der fortgesetzten Ideologie und Politik der Schändung der Menschenrechte des weiblichen Volkes.
Anlässlich des grossen Jahrestages der Autorin  im Jahre 1998 hat die Stiftung "250. Geburtstag Olympe de Gouges. Europäische Gedenkfeier", Sitz Amsterdam, erhebliche Anstrengungen unternommen, Frauen, Vereine und Organisationen in mehreren Ländern zu aktivieren, um dieser bedeutendsten Frau in der Geschichte Europas ehrend zu gedenken. Da die Stiftung gar keine öffentlichen Mittel erhielt, konnte sie allerdings sehr wenig bewegen. Auf alle Anfragen - bei der Europäischen Union, Brüssel, der European Cultural Foundation, Amsterdam, der Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, der Reemtsma-Stiftung, Hamburg, dem Bundesministerium für Kultur und Wissenschaft, Bonn usf. erhielt die Stiftung nur negative Reaktionen.
Menschenrechte für die weiblichen Bevölkerungen sind kein kulturelles und politisches Thema - in der Europäischen Union.
Dank kleiner Spenden und grossen Einsatzes von wenigen Frauen konnte die Stiftung in der Mutterstadt von Olympe de Gouges, Montauban/Südfrankreich, am Hause, in dem sie geboren wurde, eine Gedenktafel anbringen.
Auch in Paris, in der Nähe des Palais du Luxemburg, 20, Rue Servandoni, wo Mme. de Gouges zeitweise wohnte, enthüllte die Stiftung am Tage ihres 250. Geburtstages eine Marmortafel. Die Inschrift lautet:

OLYMPE DE GOUGES
1748 - 1793
auteur de la
Declaration des Droits
de la Femme et de la Citoyenne
-   1998  -

Ihr Geburtstag, der 7. Mai,  ein "Tag der Rechte der Frau und Bürgerin" im September, dem Monat des Erscheinens ihrer Erklärung und der Tag ihrer Ermordung, der 3. November sollen jährliche Gedenktage  werden.
Feministische Einrichtungen aller Art, Strassen und Plätze, Schulen und eines aufgeklärten Tages eine Universität, ein Theater….sollen ihren Namen tragen.
Ein Olympe de Gouges-Gedächtnispreis ist zu stiften und derjenigen zu verleihen, die ihrem politisch-feministischen Geist und Mut verpflichtet, das kritischste Wort geschrieben oder die mutigste Tat für Menschenrechte weiblicher Menschen gewagt hat.
Ich plädiere dafür, Olympe de Gouges endlich ein Denkmal zu setzen.
Das erste sichtbare Denkmal, das zu errichten die Nachwelt der femme de lettres, feministischen Denkerin und dem Opfer des Terrors allzulange schuldig geblieben ist, ist die Herausgabe ihrer Gesammelten Werke.
Das bleibende Denkmal liegt jedoch im Bewusstsein ihrer Leserinnen, die sich ihre Erkenntnisse zu eigen machen  - und fortführen.
Amsterdam,  3. November 2006

Verlag gesucht
Die Erstausgabe dieser Publikation, 1995 in sehr kleiner Auflage erschienen, ist seit Jahren vergriffen. Ich suche daher dringend einen Verlag, der bereit ist eine Neuauflage zu veranstalten.
Kontakt: Dr. Hannelore Schröder, Tschaikowskistr. 9,
04105 Leipzig, Mobil: 0177 / 64070290

 

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