Menschenrechte der Frauen
Verletzung ihrer Menschenrechte
Olympe de Gouges

Olympe-de-Gouges-Stiftung
Menschenrechte für weibliche Menschen
In Gründung

Es handelt sich um eine Initiative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung: ihr Zweck sind Aktivitäten für Menschenrechte von Frauen und Mädchen - und gegen die zunehmenden Schändungen.
Es gibt viele Stiftungen, errichtet von Männern für Zwecke, die Männerinteressen  dienen. Aber es gibt bis heute keine Stiftung mit  dem Zweck, Menschenrechte für weibliche Menschen zu fördern. Frauen selbst müssen also eine solche Stiftung errichten und unterstützen statt ihr Geld und Engagement an Männer-Stiftungen zu verschenken.

Warum Olympe-de-Gouges-Stiftung?

Diese Stiftung soll zur Erinnerung an die geistige Mutter der Menschenrechte für weibliche Menschen, Olympe de Gouges (1748-1793) ihren Namen tragen: Sie ist die Verfasserin der ersten und einzigen Erklärung der Rechte der Frauen und Bürgerinnen (Paris 1791) in der langen Geschichte Europas, ein Dokument von welthistorischer Bedeutung.
Die neuen Tyrannen, die Bürger an der Macht, haben diese scharfsinnige und mutige Frau 1793 ermordet, auf der Guillotine enthauptet.
Madame de Gouges definiert in ihrer Erklärung gleiche Bürgerinnenrechte für das weibliche Volk. Diese Rechte müssen durch Selbstvertretung der rechtlosen Frauen, von Verfassungs- und Gesetzgeberinnen, Richterinnen und Verwaltungbeamtinnen festgelegt und verwirklicht werden: solche gleichberechtigte Teilhabe an den politischen Gewalten ist immer noch eine Realutopie, von welcher die heutigen Antifeministen-Regime - auch in Europa - sehr weit entfernt sind: Menschenrechte der Frauen werden eben nicht von jenen eingeführt, die sie schänden, die das grösste Interesse an der Entrechtung, Ungleichheit, Unfreiheit, Armut und Machtlosigkeit ihrer Frauen und der Erhaltung der eigenen Privilegien haben; es handelt sich hier um unvereinbare Interessen-Gegensätze. Folglich schändet das herrschende Geschlecht, seine Parteien, sein Staat die Menschen- und Bürgerinnenrechte von Frauen und Mädchen immer weiter und auf stets grausamere Weise.  
Es ist das erste Ziel der Stiftung, die Erklärung des Rechte der Frau und Bürgerin, von Madame de Gouges, verfasst in Protest gegen die Vorrechte für Männer und Bürger (1789) überall in Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen bekannt zu machen. Denn selbst nach über 200 Jahren des Ausschlusses aller Frauen von den Vor-Rechten aller Familienväter und angesichts des heutigen bürgerlich-patriarchalen Un-Rechtsstaates, ignorieren oder verfälschen die herrschenden Geschichtsschreiber und Politiker die geschichtlichen Tatsachen noch immer. Generationen von Frauen, in Unkenntnis ihrer eigenen Geschichte, glauben noch immer der Propaganda von sogenannten "Menschenrechten", die nur für Männer galten, also Geschlechtsprivilegien waren — und sind. Diese vormodernen Privilegien, dank welcher Männer die elementaren Menschenrechte von Frauen und Mädchen ungestraft schänden, haben ihr Fundament und ihren Ort im Haus, im Harem und Bordell, ihrer nicht-öffentlichen Herrschaftssphäre, wo sie mit Frauen verfahren, wie sie wollen. (Siehe: Hannelore Schröder, Menschenrechte für weibliche Menschen, Aachen 2000).

Sitz der Stiftung - in Leipzig?

In jedem Bundesland gibt es ein anderes Stiftungsrecht, folglich ist zuerst zu entscheiden, welcher Stadt die Stiftung ihren Sitz haben soll. Aus historisch-politischen Gründen ist es sehr wünschenswert, Leipzig als Sitz zu wählen, weil hier die unabhängige Frauenbewegung ihren Geburtsort hat. Louise Otto hat ja  - wie vor ihr Mme de Gouges - erkannt: "Der Menschheit Hälfte blieb noch ohne Recht".
Voraussetzung ist,  dass sich in Leipzig und in nicht zu weitem Umkreis engagierte Frauen finden, die sich zu Besprechungen in Leipzig treffen können: zuerst zum gemeinsamen Aufrichten der Stiftung, dann zur tatkräftigen Arbeit in Vorstand und Kuratorium.

Unabhängige, erfahrene Wissenschaftlerinnen gesucht.

Für diese ehrenamtliche Arbeit werden patriarchatskritische Wissenschaftlerinnen gesucht, die sich für Menschen- und Bürgerinnenrechte für Frauen und Rechte weiblicher Kinder tatkräftig engagieren wollen und bereit sind, im Vorstand der Stiftung kontinuierlich ehrenamtliche Arbeit zu übernehmen.

Da der Sitz der Stiftung (in Gründung) Leipzig ist, sollten sich primär Frauen aus Sachsen angesprochen fühlen; Frauen aus Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin sind ebenfalls eingeladen, Kontakt aufzunehmen.

Sehr erwünscht sind

  1. eine Studienrätin: Sozialkunde einschließlich Frauen, Ethik, Schulbuch-Innovation
  2. eine Romanistin: Forschung französische Frauenliteratur, Übersetzerin
  3. eine Juristin: Forschung feministische Rechtskritik, Rechtstheorie, Grundrechte
  4. eine Sozialwissenschaftlerin: Forschung Zeitgeschichte, autonome Frauenbewegung

Willkommen sind Bibliothekarinnen, Studentinnen und andere Frauen, die sich für Menschenrechte der Frauen einsetzen wollen und bereit sind, drei- bis viermal im Jahr Standarbeit zu übernehmen, bei Ordnung des Archivs oder organisatorischen Aufgaben tätig zu werden. (Mitglieder von Parteien-, Kirchen- und anderen Glaubensgemeinden und Unterstützerinnen von Prostitution, Pornographie und allen anderen Schändungen der Menschrechte von Frauen und Mädchen sind unerwünscht.)

Interessierte Frauen melden sich bitte bei der Stifterin:

DrIn Hannelore Schröder
Tschaikowskistr. 9
04105 Leipzig.

Telefon/Fax: 0341-96 28 793
Mobil: 0177 - 64 07 290

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